Gutes Leben im Alter soll gesetzlich verankert werden
Prof. Dr. habil. Thomas Klie und AGP Sozialforschung moderieren den Prozess für ein Berliner Gesetz für „Gutes Leben im Alter“. Ziel ist ein Ausführungsgesetz zu § 71 SGB XII im Land Berlin.
Thomas Klie: „Als erstes Bundesland soll die vage gefasste Vorschrift des § 71 SGB XII zur Altenhilfe in ein Landesgesetz umgesetzt werden“. Infrastrukturen, die ältere Menschen für ein gutes Leben benötigen, sollen nicht in der Addition unterschiedlicher Angebote, sondern in einer effizienten Gestaltung von Hilfsangeboten und in einem intelligenten Mix aus informellen, zivilgesellschaftlichen, staatlichen und Angeboten des Marktes entwickelt werden. Dabei soll, dem Berliner Bezirksverwaltungsgesetz folgend, das, was unter Altenhilfe verstanden wird, konsequent sozialraumorientiert ausgestaltet werden. Die Angebote sollen präventiv ausgerichtet sein, sowohl mit Blick auf die soziale Teilhabe wie auch auf die Erhaltung der Gesundheit.
Initiiert wurde der Prozess für das Berliner Gesetz vom Landesseniorenrat in Berlin. Er wird begleitet von der Senatsverwaltung und Expert*innen aus Berlin. Thomas Klie und Rudolf Herweck, ehemals Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), leiten die Steuerungsgruppe.
Im Februar 2021 hat die Gruppe ihre Arbeit aufgenommen. „Im Herbst 2021 wollen wir ein differenziertes Konzept vorlegen“, sagt Jurist Klie. Dieses Konzept soll in der nächsten Legislatur aufgegriffen und in einen Gesetzgebungsprozess überführt werden.
Foto: Marc Doradzillo